Schuldispensation für längere Reisen oder Ferien

In der Schweiz dauert die obligatorische Schulzeit seit der Einführung von Harmos im August 2009 11 Schuljahre. Die nun auch obligatorischen zwei Kindergartenjahre werden der Schulzeit angerechnet.

Pro Schuljahr gibt es in allen Kantonen ca. 13 Wochen Schulferien, wovon die Sommerferien mit durchschnittlich 5 Wochen, die längsten am Stück sind.

Wenn man also länger verreisen will, muss man versuchen, das Kind vom Unterricht zu dispensieren. Da in jedem Kanton unterschiedlich strenge Gesetze gelten, kann dies unter Umständen ziemlich schwierig werden.

Wir wohnen im Kanton Bern. Das heisst, dass wir unsere Kinder bei Vorliegen besonderer Gründe und ausnahmsweise, während max. 8 Wochen pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren lassen können (DVAD Art. 4. Abs. 2). Was den besondere Gründe sind legt die jeweilige Schulleitung selbst fest. Ebenfalls handelt es sich um 8 Schulwochen und nicht um 40 Unterrichtstage, was uns zum Verhängnis wurde. Jack hat während unserer Weltreise 2015 8 Halbtage (resp. 34 Lektionen) unentschuldigt gefehlt, was eine Busse über CHF 300.00 plus CHF 150.00 Gebühren zur Folge hatte. (Die Höhe der Busse berechnet sich anhand der Anzahl unentschuldigter Lektionen und kann unter Umständen auch einen Eintrag im Strafregister nach sich ziehen).

Dank dem auch hier herrschenden Kantönligeist und denn zusätzlich unterschiedlichen Auslegungen der Schulen braucht es für eine erfolgreiche Dispensation vor allem eines: GLÜCK

Wer jedoch unbedingt länger verreisen will, soll zumindest versuchen, die Dispensation bewilligt zu bekommen. So wissen wir von mehreren Familien, die im gleichen Schuljahr während mehrerer Monate (3 und mehr) verreisen konnten.

Wie man am besten Vorgeht:

  1. Abklären welche Bestimmungen gemäss Schulgesetz im Wohnkanton bezüglich Dispensation gelten und sich Gedanken machen, wie und wann das Kind den verpassten Schulstoff aufholt.
  2. Gespräch mit den (Klassen)Lehrpersonen suchen. Steht diese dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüber, dürfte die Bewilligung einfacher werden.
  3. Gesuch stellen und hoffen.
  4. Wird das Gesuch bewilligt, muss die Aufarbeitung des Schulstoffes vereinbart/abgeklärt und sichergestellt werden.

Alternativen, wenn das Gesuch nicht bewilligt wird:

  • Sich bei Schule im Koffer melden. Allenfalls hat man bessere Chancen, wenn die Schulleitung sieht, dass die Vermittlung des Schulstoffes sichergestellt ist.
  • Über geltende Bestimmungen betr. Homeschooling informieren. (Auch hier sind die Gesetze in den Kantonen unterschiedlich.) Gute Informationen findet man aber beim Verein Bildung zu Hause.
  • Abmeldung bei der Gemeinde in Betracht ziehen, denn mit einer Abmeldung entfällt auch die Schulpflicht. (Hier ist gerade in grossen Gemeinde abzuwägen, ob bei einer Rückkehr die „Versetzung“ in eine andere Klasse zu erwarten ist).

2 Antworten

  1. Hallo ihr Lieben,
    Danke für eure tolle Website und eure Blogs….
    Wir wollen auch auf Reisen gehen!!
    Wir homeschoolen unsere Kinder. Nun wollte ich euch fragen ob ihr wisst wie das läuft.
    Kann ich mich einfach bei unserer Gemeinde abmelden als reisend und befrei meine Kinder dadurch von dem Schulzwang oder muss ich mich ganz aus der Schweiz abmelden?

    Mir währe erstere Variante lieber um mal etwas Reiseleben zu schnuppern bevor ich mich und meine fünköpfige Familie komplett abmelde.

    Ich freue mich über Antwort! Und wünsche euch weiterhin eine gute Reise!
    Herzlich Jasmin

    1. Liebe Jasmin
      Das dürfte von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Bei uns hätte eine Abmeldung bei der Gemeinde nicht gereicht.
      Wenn ihr aber sowieso homeschooled, würde ich das Gespräch mit dem Inspektor suchen. Entscheidend ist wohl auch die Dauer der Reise
      und das Alter der Kinder.
      Leider gibt es keine allgemein gültige Lösung und man ist auf das wohlwollen der Schule/Inspektor angewiesen.

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